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Kontakt & Öffnungszeiten

Gemeindebibliothek Sulz im Weinviertel
Niedersulz 21
2224 Sulz im Weinviertel
Telefon: 0680 3063620
Web: https://bibliothek-sulz.noebib.at
Mail: bibliothek-sulz@noebib.at

Unsere Öffnungszeiten
Mi 16:00 Uhr, 19:00 Uhr
So 09:00 Uhr, 12:00 Uhr

Anfahrtsplan

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Mediensuche

Medien suchen, vormerken und verlängern – ganz einfach über unseren Online-Katalog:


BVS eOPAC – Bibliothek Sulz im Weinviertel
 

 

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Onlinebibliothek noe-book.at

ONLEIHE – Virtuelle Medien bei noe-book.at
 

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eBücher, Hörbücher, Videos, Lernmedien, Musik, Videos, Zeitungen und Enzyklopädien – all das Online Lesen, Anschauen und Hören am Smartphone, Tablet, eReader oder im PC-Browser. Die Zugangsdaten erhalten Sie auf Wunsch mit der Jahresmitgliedschaft in unserer Bibliothek.

Hier gelangen Sie direkt zur Onlinebibliothek
noe-book.at

 

Anmeldung

Für die Anmeldung zur Jahresmitgliedschaft ist die Benutzungsvereinbarung (Lesererkärung) auszufüllen und zu unterzeichnen.

Die Benutzungsvereinbarung kann persönlich in der Bibliothek während der Öffnungszeiten ausgefüllt bzw. abgegeben werden. Die Jahresmitgliedschaft ist nach Eintrag ins Benutzersystem und Bezahlung der Jahresgebühr sofort gültig und Sie erhalten Ihre Leserkarte:

Ausleihe

Ausleihdauer

für Bücher, Hörbücher (CDs) und Tonies 3 Wochen (Verlängerung um weitere 3 Wochen mögl.)
für  Zeitschriften 1 Woche (Verlängerung um 1 weitere Woche mögl.)

Für externe Medien (Fernleihe, noe-book.at) gelten deren Fristen.

Bitte beachten Sie, dass bei Überschreitung der Ausleihdauer Gebühren in Höhe von € 0,20 pro Tag und Medium anfallen. Deshalb kontaktieren Sie uns bei drohender Überschreitung möglichst zeitnah per Email an bibliothek-sulz@noebib.at, oder persönlich zu den Öffnungszeiten:
Mittwoch 16 bis 19 Uhr und Sonntag 09 bis 12 Uhr

Gebühren

Mit der Jahresmitgliedschaft bei der Gemeindebibliothek Sulz ist die kostenlose Entlehnung aller Medien für ein Jahr entsprechend der Benutzungsordnung möglich:

Familien: € 20,- (max. 2 Erwachsene und alle minderjährigen Kinder mit gleichem Wohnsitz)

Erwachsene: € 15,-

Studierende, Präsenz- und Zivildiener, Lehrlinge ab 18 Jahren und Pensionisten: € 10,- (Vorlage einer amtlichen Bestätigung)

Jugendliche:  €  5,- (14 bis 18 Jahre)

Kinder: kostenlos

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Ersatz-Mitgliedskarte: €  2,-

Überziehungsgebühr: € 0,20 pro Tag und Medium

Benutzungsordnung

der Gemeindebibliothek Sulz im Weinviertel

1. Allgemeines | Die Bibliothek der Gemeinde Sulz im Weinviertel an der Adresse Niedersulz 21 ist eine öffentliche Einrichtung und wird aus Budgetmitteln der Gemeinde, der Pfarre, Förderbeiträgen des Bundes und des Landes Niederösterreich, privaten Sponsoren und den Lesegebühren erhalten. Alle MitarbeiterInnen arbeiten ehrenamtlich. Die Benutzung der Gemeindebibliothek Sulz im Weinviertel steht ALLEN offen.

2. Anmeldung – Jahresmitgliedschaft | Die Anmeldung erfolgt persönlich unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises. Bei Kindern unter 14 Jahren ist die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigen erforderlich. Mit der Unterschrift auf der Benutzungsvereinbarung werden die Benutzungsordnung und die Gebühren in der jeweils gültigen Fassung anerkannt, ebenso die elektronische Erfassung der persönlichen Daten im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Mit der erfolgten Anmeldung wird eine Benutzerkarte vergeben, die für ein Jahr zur kostenlosen Entlehnung von Medien der Bibliothek berechtigt. Die Karte ist nicht übertragbar. Namens- und Adressänderungen bitten wir bekannt zu geben. Der Verlust der Karte ist der Bibliothek umgehend zu melden.
Die Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr im direkten Anschluss erfolgt durch Bezahlung einer weiteren Jahresgebühr bei Beendigung der Laufzeit.

3. Entlehnung | Die Entlehnung ist nur mit einer gültigen Benutzerkarte zulässig. Die ausgewählten Medien müssen vor der Mitnahme vom Bibliothekspersonal verbucht werden. Die Entlehnfrist beträgt für Bücher 3 Wochen (Verlängerung um weitere 3 Wochen möglich), für DVDs, CDs, Tonies® und Zeitschriften 1 Woche (Verlängerung um 1 weitere Woche möglich). Vor Ablauf der Entlehnfrist ist eine einmalige Verlängerung telefonisch oder mittels E-Mail möglich. Sofern Medien bereits entliehen sind kann um Vormerkung ersucht werden. Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten. In unserer Online-Recherche [LINK] können Sie online stöbern und neue Medien abfragen.

4. Fernleihe | Am Ort nicht vorhandene Literatur kann aus anderen am Fernleihverkehr teilnehmenden Bibliotheken gegen Entrichtung der in der Gebührenordnung festgelegten Gebühr bestellt werden. Pro Fernleihe werden max. 3 Bestellwünsche eines Benutzers bearbeitet.

5. E-Medien | Der Besitz einer gültigen Jahreskarte berechtigt zur kostenlosen Ausleihe von elektronischen Medien. Für Mobilgeräte (App) und PC (Browser) stehen neben eBooks auch Hörbücher (eAudio), Musik (eMusic), Zeitschriften (eMagazines) und Zeitungen (ePaper) zur Verfügung. Bei Interesse bitte in der Bücherei freischal-ten lassen. Es wird ein Zugangscode und ein Passwort vergeben, mit dem man sich auf www.noe-book.at einloggen kann.

6. Haftung, Schadenersatz und Verhalten | Medien sind nur für persönliche Benutzung bestimmt und schonend zu behandeln. Sie dürfen nicht weitergegeben oder vervielfältigt werden und auch nicht für öffentliche Vorführungen benutzt werden. Überzeugen Sie sich beim Empfang über den ordnungsgemäßen Zustand der Medien. Der Verlust oder die Beschädigung von Medien ist der Bibliothek zu melden. Für abhanden gekommene oder beschädigte Medien ist Schadensersatz zu leisten. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben, Anstreichen und Unterstreichen in Büchern und auf sonstigen Medien.
In der Bibliothek wird ein Verhalten vorausgesetzt, das andere nicht stört oder in der Benutzung beeinträchtigt. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Gemeindebibliothek – auch außerhalb deren Räumlichkeiten – erfolgt in eigener Verantwortung der Teilnehmenden. Die Bibliothek übernimmt insbesondere bei Minderjährigen keine Aufsichtspflicht.

7. Bücherspenden und Umwelt | Gerne werden Bücherspenden in einwandfreiem Zustand angenommen. Wir garantieren jedoch nicht für die Übernahme in den Bestand. Jährlich ausgeschiedene oder nicht mehr aktuelle Medien werden von uns gegen geringe Beträge zugunsten von Neuanschaffungen verkauft oder an Hilfsorganisationen weitergegeben. Wir sind bemüht, Abfall zu vermeiden und die Bücher bestmöglich weiter zu verwerten.

Download Benutzungsordnung